Ausgabe April 2013

AUSZUG AUS DEM INHALT:

TITELTHEMA
Unterlagencodierungen richtig ermitteln − Eine besondere Herausforderung in der Ausfuhranmeldung
Sicherheit ist nicht nur ein Grundbedürfnis der Menschen, sondern auch ein Eckpfeiler des intakten und reibungslosen internationalen Warenverkehrs. Neben der traditionellen Fiskalverwaltung stehen besonders die Thematik Sicherheit und die kollektive Risikoanalyse im Brennpunkt. Durch die informationstechnische Entwicklung und EU-weite Vernetzung plus den Datenkranz und Codierungen aus den Ausfuhranmeldungen ist die Zollbehörde nun in der Lage, präzise Risikoanalysen und Maßnahmen zu realisieren.

EXPORT- UND ZOLLPRAXIS KOMPAKT
Warenspezifische Einreihungsregeln − Der Teufel steckt im Detail
Die häufigsten Fehler in der Zollanmeldung passieren durch die falsche Einreihung von Waren in den Zolltarif. Obwohl die Einreihung nach einer klaren Systematik erfolgt, ist sie aufgrund der Komplexität der Regeln häufig nicht leicht nachzuvollziehen und erfordert eine gründliche Schulung. Einige der größten Schwierigkeiten stellen sich bei unvollständigen Waren, Teilen und Zubehör sowie Maschinenteilen.

Carnet A.T.A. − Zollpassierscheinheft zur vorübergehenden Verwendung
Viele Unternehmen mit Exportaktivitäten stellen ihre neuesten Produkte auf ausländischen Messen vor. Andere Betriebe wiederum sind gezwungen, ihre eigenen Techniker mit entsprechenden Werkzeugen auf die Reise zu schicken, um Anlagen im Ausland in Betrieb zu nehmen oder instand zu setzen. Allen gemeinsam ist dabei, dass beim Verlassen der EU-Außengrenzen aufwendige Zollverfahren anfallen. Hier kann das Carnet A.T.A. für Vereinfachung sorgen.

Am Ende zählt das Ergebnis − Inhalte und Praxisbeispiele zu den Außenprüfungen vom Zoll 
Bei vielen Unternehmen löst die Ankündigung einer Außenprüfung durch die Zollbehörde im ersten Moment Unsicherheit aus. Das ist häufig auf eine mangelhafte Vorbereitung zurückzuführen. Es ist wichtig zu wissen, dass die Prüfung durch die Zollbehörde alle Transaktionen und Warenbewegungen von oder in ein Drittland umfasst. In Bezug auf den Warenverkehr wurden im Jahr 2011 im Rahmen von Prüfungen Zölle und Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 137,7 Mio. Euro nacherhoben und zurückgefordert. Demgegenüber stehen Erstattungen in Höhe von 12,6 Mio. Euro.

Reihengeschäfte aus dem Drittland − Eine Kette von speziellen Regelungen
Warenimporte nach Deutschland zu Verkaufszwecken lösen umsatzsteuerrechtliche Pflichten aus. Das deutsche Umsatzsteuerrecht macht diese Pflichten davon abhängig, wer als Zollanmelder auftritt. Zusätzliche umsatzsteuerrechtliche Regelungen sind zu beachten, wenn es sich um Lieferkonstellationen handelt, an denen nicht nur zwei Vertragspartner beteiligt sind. Im Rahmen sogenannter Reihengeschäfte wird eine Ware gleich mehrfach verkauft und direkt vom ersten Lieferer zum letzten Abnehmer befördert.

„Lieferungen“ von Technologie − Was hat das mit Exportkontrolle zu tun?
Unternehmen, die ihren ausländischen Partnern Technologie zur Verfügung stellen, stehen organisatorisch vor besonderen Herausforderungen, um die Einhaltung von Exportkontrollvorschriften zu gewährleisten. Aus Sicht der staatlichen Behörden spielt es nämlich für die Bewertung des Risikopotenzials, welches mit Dual-Use-Gütern verbunden ist, keine Rolle, ob diese Güter in körperlicher Form, also als Waren, ausgeführt werden oder ob die zur Herstellung oder Veränderung einer Ware benötigte Technologie unkörperlich in das Ausland transferiert wird.

ARBEITSHILFEN
Checkliste zu den Exportkontrollvorschriften beim unkörperlichen Technologietransfer und der technischen Unterstützung
Checkliste zur Ermittlung von Codierungsschlüsseln im EZT
Checkliste zur Einreihung von Teilen und Zubehör
Checkliste zum Carnet A.T.A.
Checkliste zur Außenwirtschafts, Präferenz- und Zollprüfung

LÄNDERHINWEISE
Ägypten

ENGLISH FOR BUSINESS
The Current and New Generalised Scheme of Preferences − Tariff preferences as a means of eliminating poverty

NACHGEFRAGT
Lach- und Sachgeschichten aus dem Tagebuch eines Zollprüfers − Interview mit Dieter Stolpe, Zolloberamtsrat a. D.
Dieter Stolpe hat in seiner 40-jährigen Laufbahn als Zollprüfer so einiges erlebt. In seinem Buch „Unterwegs als Zollprüfer“, erschienen im Manuela Kinzel Verlag, schildert er seine Erlebnisse und Erfahrungen, die er bei seinen Hunderten von Prüfungen in den unterschiedlichsten Wirtschaftsunternehmen gemacht hat.

ELECTRONIC CERTIFICATE – DIGITALLY SIGNED
Neues Verifizierungsportal der IHK räumt letzte Zweifel aus

Die Beantragung der Ursprungszeugnisse kann sowohl in Papierform als auch elektronisch erfolgen. Die elektronische Variante wurde jetzt optimiert und stellt seit dem 01.03.2013 ein Verifizierungssystem zur Verfügung – für noch mehr Sicherheit bei diesem Verfahren.

Elektronische Ursprungszeugnisse, die seit März 2013 von der IHK ausgestellt werden, erhalten den Vermerk „ELECTRONIC CERTIFICATE – DIGITALLY SIGNED“. Das neu eingerichtete Verifizierungsportal überprüft die Daten, um vereinzelte Zweifel auszuräumen. Dazu ist dem aufgedruckten Link auf dem Dokument zu folgen. Mit der Eingabe der Nummer des Ursprungszeugnisses und des angezeigten „VerificationCodes“ (Bestätigungscode) werden die Daten bestätigt.

Gibt es dann immer noch Zweifel, ob der Inhalt des elektronischen Ursprungszeugnisses korrekt ist, kann per Mail oder via Post eine zusätzliche Bestätigung angefordert werden. Auch dazu bekommen Sie Informationen im Verifizierungsportal.

Das erweiterte elektronische Verfahren erhält eine immer höhere Anerkennung im Ausland, speziell im arabischen Raum. Dennoch erhalten Sie Ihr Ursprungszeugnis von den IHKs auch weiterhin in Papierform.

Ursprungszeugnisse gehören zu den wichtigsten Dokumenten im Exportgeschäft. Mehr als 1,2 Mio. dieser Nachweise wurden bundesweit im Jahr 2011 von den Industrie- und Handelskammern ausgestellt. Im internationalen Warenverkehr ist der Ursprungsnachweis, z. B. für die Durchführung von Antidumpingmaßnahmen, die Kontrolle von Warenströmen, die Überwachung von Importbeschränkungen und den Abschluss von Exportkreditversicherungen, notwendig.

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche und reibungslose Abwicklung Ihrer Exportgeschäfte!

Kristin Merkle
Dipl. Betriebswirtin (FH)
Chefredaktion ZOLL.EXPORT