Ausgabe April 2019
AUSZUG AUS DEM INHALT:
TITELTHEMA
Praxisreihe: ATLAS-Ausfuhr – Die 10 häufigsten Fehler und Anwendungstipps
Wird eine Ware in ein Drittland exportiert, muss sie beim zuständigen Zollamt über das Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) zur Ausfuhr vom Ausführer/Anmelder angemeldet werden. Die Krux beim Ausfüllen ist allerdings, die Zollregeln zu kennen und einzuhalten. Getreu dem Motto „Aus der Praxis für die Praxis“ finden Sie in diesem Artikel Beispielfälle und die passenden Tipps, wie Sie die Sendung schnellstmöglich beim Zoll anmelden.
EXPORT- UND ZOLLPRAXIS KOMPAKT
EU-Neuregelungen zur innergemeinschaftlichen Lieferung – Das Aus für die Gelangensbestätigung?
Im Dezember wurden die sog. „Quick-Fixes“ im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese führen zu wesentlichen Neuerungen in der umsatzsteuerlichen Behandlung insbesondere des grenzüberschreitenden Warengeschäfts. Der zertifizierte Steuerpflichtige ist zwar nicht mehr Bestandteil des verabschiedeten Regelungspakets. Allerdings gelten bereits zum 01.01.2020 erstmals europaweit einheitliche Vorgaben für einen typisierten Belegnachweis. Unklar ist derzeit, in welchem Verhältnis diese Neuregelungen zu den bisherigen nationalen Nachweismöglichkeiten, insbesondere der Gelangensbestätigung, stehen.
Das Carnet A.T.A. – Praktisches Hilfsmittel für die vorübergehende Einfuhr
Die zollrechtliche Abwicklung bei der Einfuhr von Warenmustern, Messegut oder Berufsausrüstung in ein Land außerhalb des EU-Zollgebiets ist zeitraubend und kostenintensiv, wenn diese Produkte nur vorübergehend eingeführt werden. Das Carnet A.T.A. kann hier eine Lösung sein, um einen zügigen Grenzübertritt zu ermöglichen.
Ende des Übergangszeitraums UZK – Sind Sie auf alle Änderungen vorbereitet?
Die deutsche Zollverwaltung ist verpflichtet, rund 73.000 Bestandsbewilligungen bis zum 01.05.2019 neu zu bewerten. Alle neu zu erteilenden Bewilligungen müssen den Kriterien des Unionszollkodex (UZK) entsprechen.
Das neue Präferenzabkommen mit Japan – Ursprungsregeln und Erklärung zum Ursprung
Die Verhandlungen zum JEFTA-Abkommen wurden im Jahr 2013 begonnen und konnten schließlich im Dezember 2017 erfolgreich abgeschlossen werden. Der offizielle Name des Abkommens ist „EPA“ (Economic Partnership Agreement), jedoch hat sich mittlerweile der umgangssprachliche Begriff „JEFTA“ (Japan-EU Free Trade Agreement) weitgehend durchgesetzt. Das Abkommen deckt 30 % des Welt-Bruttoinlandsprodukts und 40 % des globalen Handels ab und ist damit das bisher umfangreichste bilaterale Handelsabkommen der EU.
Wenn Industrieanlagen auf Reisen gehen – Herausforderungen im Break Bulk-Business
Weit geöffnet ist die Klappe des riesigen Charterflugzeugs. Mittels Kran geht der präzise Umschlag vom Lkw über die Bühne. Schließlich fährt ein ganzes Labor über die orangefarbenen Schienen in den Frachtraum der Antonov. Von der Produktionsstätte in Rumänien wird es nach Katar reisen und künftig in einer lokalen Düngemittelfabrik stehen.
ARBEITSHILFEN
Checkliste zu den 10 häufigsten Fehlern bei der ATLAS-Ausfuhr
Checkliste zum Gelangensnachweis
Checkliste zum Ablauf des Carnet A.T.A.-Verfahrens
Checkliste zum Ende der Übergangsfrist UZK zum 01.05.2019
Checkliste zur Codierung der Ursprungsregel in der EzU
LÄNDERHINWEISE
Katar
ENGLISH FOR BUSINESS
VAT legislation in Europe Step-by-step introduction of a single European VAT area
NACHGEFRAGT
Baumkuchen, Marzipan und Gummibärchen Neue Chancen für deutsche Nahrungsmittel in Japan
Japan ist der wertmäßig größte Lebensmittelmarkt der Welt, das Marktvolumen wird auf 290 Mrd. Euro geschätzt, jährlich werden dort Lebensmittel im Wert von rund 60 Mrd. Euro importiert. Mit dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan (JEFTA) gibt es für deutsche Unternehmen nun gute Chancen, den Markt mit ihren Produkten zu erobern.
ATLAS-Ausfuhranmeldungen
Wie reibungslos klappt die Abwicklung bei Ihnen?
Für viele von Ihnen ist das „tägliches Brot“: Ausfuhranmeldungen in ATLAS. Doch bestimmt ist Ihnen das auch schon einmal passiert: der Lkw steht auf dem Hof, Sie haben die Ausfuhranmeldung abgeschickt und dann das: Der ATLAS-Server oder der Zollbeamte selbst haben Ihre Anmeldung abgewiesen.
Wie es dann leider häufig der Fall ist, drängt die Zeit. Jetzt gilt es, den Fehler schnell zu finden, damit die Ware rausgehen kann.
Damit Sie diese unangenehmen Situationen vermeiden und wissen, worauf Sie bei der ATLAS-Ausfuhranmeldung achten müssen, haben wir in unserem ersten Beitrag der neuen Praxisreihe die häufigsten Fehlermeldungen und passende Lösungswege zusammengetragen.
Eine sehr hilfreiche Unterstützung für alle, die täglich mit ATLAS arbeiten, aber auch für diejenigen, die nur rudimentäre Kenntnisse haben, weil sie z. B. die Urlaubsvertretung für den Kollegen/die Kollegin ohne große Einarbeitung übernehmen mussten und die Verwendung von ATLAS nicht zu ihrer Kernaufgabe gehört.
Und nicht zuletzt die Verantwortlichen, deren Unternehmen bisher nur innerhalb der EU versendet hat und die sich nun aufgrund des Brexit ganz neu mit dem Thema Ausfuhrabwicklung beschäftigen müssen.
Was Sie außerdem in dieser Ausgabe erwartet:
- Zur Gelangensbestätigung hat uns eine Leserin um ein Update zum aktuellen Stand gebeten. Erfahren Sie alles zur Gelangensbestätigung und zu den neuen EU-Mehrwertsteuerrichtlinien!
- Freihandelsabkommen JEFTA: Die Ursprungsregeln können sehr komplex sein – unser Autor zeigt Ihnen Praxisfälle und Beispielrechnungen. So finden Sie sich leichter zurecht.
Viel Freude beim Lesen der April-Ausgabe 2019.
Gabriele Götz
Chefredaktion ZOLL.EXPORT