Ausgabe Juni 2016

AUSZUG AUS DEM INHALT:

TITELTHEMA
Kumulierungsvermerk PAN-MED und die Folgen – Oft falsch interpretiert und in der Bedeutung unterschätzt
Unternehmen, die ihre Präferenzabwicklung beherrschen, genießen Wettbewerbsvorteile im weltweiten Handel und Verkauf. Immer wieder werden aus Unkenntnis oder falschem Anwendungsverständnis solche Möglichkeiten nicht genutzt oder zu Unrecht Präferenzaussagen getroffen. Dies tritt besonders häufig im Zusammenhang mit der Kumulationszone Pan-Euro-Med auf.

EXPORT- UND ZOLLPRAXIS KOMPAKT
Datenschutz und Cloud – Was Unternehmen dabei beachten sollten
Die Anzahl von Unternehmen, die Cloud-Lösungen nutzen, wächst. Kein Wunder, lassen sich damit doch u. a. Kosten einsparen. Dennoch stehen viele Unternehmen dem Thema skeptisch gegenüber. Sie sorgen sich v. a. um das Thema Datenschutz. Um in diesem Punkt auf der sicheren Seite zu sein, sollten Unternehmen bei der Wahl ihres Cloud-Anbieters einige Punkte beachten.

Zoll Inhouse-Schulungen – Wann sie sinnvoll sind, und was zu beachten ist
Mit Inkrafttreten des Unionszollkodex (UZK) am 01.05.2016 wird ein „Befähigungsnachweis der Bediensteten“, also ein Zertifikat über die Zollkenntnisse der relevanten Mitarbeiter, verlangt. Aber auch ohne diese Anforderung besteht die Notwendigkeit, das Personal regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen. Wir wollen hier der Frage nachgehen, ob Inhouse-Schulungen, offene Seminare oder webbasierte Trainings bzw. Lehrbriefe das gewünschte Ergebnis bringen und was bei der Auswahl zu beachten ist.

Lieferantenerklärung und Warenursprung – Problemfälle aus der Praxis und deren Lösungen
Um den präferenziellen Warenursprung nachweisen zu können, müssen Hersteller auch die Präferenzen von Vormaterialien dokumentieren. Gerade Maschinen- und Anlagenbauer mit umfangreichen Materialstämmen sind gefordert, den Umgang mit Lieferantenerklärungen zu optimieren. Denn fehlende oder falsche Daten bergen ein erhebliches Risiko.

Region Westafrika – Den Krisen zum Trotz Geschäftspotenziale nutzen
Positive Berichte über Westafrika sind eher selten. Nachrichten über das Ebola-Virus und die Angst vor einer globalen Epidemie sind uns stärker präsent als solche über die aufstrebenden Volkswirtschaften der Region. Dabei werden viele Großprojekte zur Sicherstellung der Grundversorgung und zur Deckung des immensen Nachholbedarfs geplant, die Chancen für deutsche Unternehmen sind gut. Einige Länder bieten steuer- und zollrechtliche Anreize an.

Transportversicherung – Wie am besten gegen Transportschäden absichern?
Täglich werden Mio. Tonnen von Gütern auf dem globalen Markt von A nach B transportiert. Allein in Deutschland wurden 2015 ca. 4,5 Mrd. Tonnen Güter mit einem Warenwert von weit über 2 Bio. Euro bewegt. Durch den Anstieg der Warentransporte steigen neben der Verkehrsdichte potenziell auch die Risiken der Beschädigung oder evtl. der Verlust von Waren und infolgedessen der Bedarf an Transportversicherungen..

ARBEITSHILFEN
Checkliste zur Kumulierung in der Pan-Euro-Med-Freihandelszone
Checkliste zu Datenschutz und Cloud
Checkliste zu Zoll Inhouse-Schulungen
Checkliste zu Lieferantenerklärungen und Warenursprung
Checkliste zu Geschäften mit Ländern Westafrikas
Checkliste zu Transportversicherungen

LÄNDERHINWEISE
Malaysia

ENGLISH FOR BUSINESS
French-German trade relations – France – Germany’s number one trading partner

NACHGEFRAGT
SOLAS-Richtlinie in der Seefracht – Neue Anforderungen bei Meldung von Bruttogewichten
Ab 01.07.2016 dürfen Container nur an Bord eines Seeschiffs verladen werden, wenn dem Kapitän die verifizierte Bruttomasse jedes Containers vorliegt. Bis zu 19.200 Container können auf den speziellen Container-Seeschiffen befördert werden. Mit der neuen SOLAS-Richtlinie soll gewährleistet werden, dass der Stauplan für das Schiff korrekt erstellt werden kann und es zu keiner Überladung mehr durch zu schwere Container kommt.

Sind Sie fit im (neuen) Zollrecht?
… wir geben Ihnen Tipps zur Ermittlung Ihres Schulungsbedarfs

Mit einigen Neuerungen aus dem Unionszollkodex hatten Sie seit seinem Inkrafttreten vielleicht schon die ein oder anderen Berührungspunkte. Neu ist auch der Nachweis über einen bestimmten theoretischen Wissensstand oder praktische Erfahrungen in Sachen Zollrecht für Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte.

Im Kapitel II, Abschnitt 4 des UZK über den Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten heißt es in Art. 39 d), dass es für die Bewilligung des Status „praktische oder berufliche Befähigungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen“, bedarf.

Doch was genau hat man unter diesen „praktischen oder beruflichen Befähigungen“ zu verstehen?

Im Art. 27 des Implementing Act werden diese genauer definiert. Demnach muss der Antragsteller oder die für die Zollangelegenheiten des Antragstellers zuständige Person über mindestens eine der praktischen Befähigungen verfügen:

  • nachweislich eine mindestens dreijährige praktische Erfahrung im Zollbereich
  • erfolgreich abgeschlossene zollrechtliche Ausbildung

Doch nicht nur Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte sollten sich regelmäßig fortbilden und sich auf den aktuellen Stand bringen. Bestimmte Themen erfordern ein individuelles Training unmittelbar im Betrieb.

In dieser Ausgabe finden Sie einen interessanten Artikel zum Thema Zoll Inhouse-Schulungen. Erfahren Sie, wann es nötig ist, inhouse zu schulen, für wen regelmäßige Jahresveranstaltungen ausreichend sind und wie der Schulungsbedarf richtig ermittelt wird.

Das Redaktionsteam der ZOLL.EXPORT wünscht Ihnen viel Spaß beim Auffrischen oder Neuerlernen von Zollwissen und drückt die Daumen für die Prüfungen.

Viel Freude beim Lesen der Juni-Ausgabe!

Gabriele Götz
Chefredaktion ZOLL.EXPORT