Ausgabe August 2023

AUSZUG AUS DEM INHALT:

TITELTHEMA
Der neue CO-Zoll – Importe energieintensiver Erzeugnisse werden teurer
Die Europäische Union hat im Mai 2023 beschlossen, dass alle EU-Staaten bis zum Jahr 2050 klimaneutral sein müssen (sog. „Net Zero“-Ziel). Bis zum Jahr 2050 dürfen Unternehmen und Haushalte nicht mehr CO ausstoßen als die EU absorbiert.

EXPORT- UND ZOLLPRAXIS KOMPAKT
Neues Kontrollsystem für Importe ICS2 – Vorabanmeldung ab 2024 für alle Transportträger Pflicht
Die EU-Zollbehörden führen mit ICS2 ein neues Kontrollsystem zur Risikobewertung und Gefahrenabwehr ein. Über das neue IT-System müssen alle Waren, die in die EU eingeführt werden, bereits vor ihrer Ankunft mittels der Entry Summary Declaration angemeldet werden.

Unterschiede bei Ursprungsbezeichnungen – Präferenzieller, handelspolitischer und wettbewerbsrechtlicher Ursprung im Vergleich
Im Wirtschaftsverkehr ist die Frage nach dem „Ursprung“ einer Ware ein wichtiges Kriterium. Dabei bedarf es einer genaueren Betrachtung, welche Art von Ursprung gemeint ist. Es gibt genau genommen drei Betrachtungsweisen mit unterschiedlichen Bewertungsgrundlagen und Einsatzweisen.

Datenbanken und Internetquellen im Außenhandel – Kostenlose Angebote mit Anwendungsbeispielen
Zoll, Außenwirtschaft, Exportkontrolle oder anders ausgedrückt, der generelle Dunstkreis des internationalen Handels ist ein sehr datengetriebenes Thema. Bedingt durch eine Vielzahl an produktspezifischen und logistischen Daten, gesetzlichen Vorgaben, Länderinformationen und rechtlichen Anforderungen, müssen zur Abwicklung der Geschäfte korrekte und genaue Informationen zur Verfügung stehen. In diesem Artikel bekommen Sie eine Auswahl an möglichen Quellen, die Ihnen im Alltag weiterhelfen.

Westafrika – Finanzierungsoptionen für Projekte in und Exporte nach Westafrika
Westafrika ist eine Region, die ein hohes Wirtschaftswachstum und eine rasche Entwicklung erlebt, wobei Länder wie die Elfenbeinküste, der Senegal, Ghana und Nigeria aus deutscher Sicht als interessante Märkte erscheinen. Die Finanzierung kann jedoch eine Herausforderung darstellen. In diesem Artikel werden die Finanzierungsmöglichkeiten der vier Länder dargestellt.

Lieferkettenprobleme – Herausforderungen bei der internationalen Rechtsdurchsetzung
Insbesondere Russlands Krieg gegen die Ukraine sowie die mittlerweile gelockerte Corona-Politik der Volksrepublik China haben in den letzten Jahren zu immensen Verzögerungen und Ausfällen in der globalen Lieferkette geführt. Dies hatte bei vielen Unternehmen erhebliche Schäden zur Folge. Weitere Herausforderungen in den Lieferketten ergeben sich aus dem seit 01.01.2023 national geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Ein Verstoß gegen die dort aufgeführten Sorgfaltspflichten kann zu mannigfaltigen Schäden führen, Ein europäisches Pendant zum Lieferkettengesetz steht bereits in den Startlöchern.

ARBEITSHILFEN
Checkliste zum CO-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)
Checkliste zu den Vorabanmeldungsfristen ICS2
Checkliste zu den Unterschieden bei Ursprungsangaben
Checkliste zu Finanzierungsoptionen in westafrikanischen Ländern

LÄNDERHINWEISE
Ecuador

ENGLISH FOR BUSINESS
Quo vadis, Russian economy – National bankruptcy, stagnation or even economic growth

NACHGEFRAGT
Die neue EU-Zollreform – Welche Änderungen kommen auf Unternehmen zu?
Es soll die umfassendste Reform der EU-Zollunion seit deren Gründung werden. Die EU-Kommission hat Vorschläge präsentiert, wie das Zollwesen die Herausforderungen durch das gestiegene Handelsvolumen meistern und effektiver auf Risiken reagieren kann. Gleichzeitig sollen Wirtschaftsbeteiligte durch vereinfachte Zollmeldepflichten entlastet werden. Doch wie weitreichend sind die Reformen und was bedeuten sie für
die Praxis?

Der CO Zoll kommt!
Die Folgen des Green Deal und dessen Auswirkungen auf den internationalen Handel

Bis zum Jahr 2050 soll die EU klimaneutral sein. Dieses ehrgeizige Ziel sieht der sog. Green Deal der EU vor, der den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft schaffen soll. Ab Oktober 2023 wird nun der sog. CBAM „Carbon Border Adjustment Mechanism“, also „CO-Grenzausgleichsmechanismus“ eingeführt, der weite Teile der deutschen Industrie treffen wird.

Der CBAM gilt für Importe besonders energieintensiver Produkte wie Eisen, Stahl, Zement und Aluminium, aber auch für bestimmte vor- und nachgelagerte Produkte. Zunächst müssen die betroffenen Unternehmen die ersten Teile des CBAM, die quartalsweisen Berichtspflichten, einhalten.

Hintergrund ist, dass mit dem CBAM ein fairer Wettbewerb zwischen inländischen und ausländischen Herstellern geschaffen werden soll. Unternehmen, die Waren in die EU importieren, werden verpflichtet, den Unterschied zwischen dem im Herkunftsland gezahlten CO-Preis und dem höheren Preis der CO-Zertifikate im EU-Emissionshandelssystem zu kompensieren, indem sie CBAM-Zertifikate erwerben.

Klingt kompliziert? Ist es auch, denn viele Fragen sind noch nicht geklärt, z. B. die genaue Berechnung von Emissionen und das Zusammenspiel von CBAM und Zollverfahren. Dies soll nach und nach in Folge-Verordnungen bestimmt werden. Hier gilt es also, am Ball zu bleiben! Im Titelthema erläutert Rechtsanwalt Fabian A. Jahn die Details zum CBAM, welche Unternehmen betroffen sind, was diese schon jetzt tun müssen und wie der langfristige Fahrplan aussieht.

Zudem haben wir viele weitere spannende und brandneue Themen für Sie – unter anderem:

  • Neues Kontrollsystem für Importe ICS2 – Vorabanmeldung ab 2024 für alle Transportträger Pflicht
  • Unterschiede bei Ursprungsbezeichnungen – präferenzieller, handelspolitischer und wettbewerbsrechtlicher Ursprung im Vergleich
  • Datenbanken und Internetquellen im Außenhandel – kostenlose Angebote mit Anwendungsbeispielen

Ich wünsche Ihnen einen schönen, erholsamen Sommer und viel Freude beim Lesen der August-Ausgabe 2023!

Ihre Kristina Schnitzlein
Redaktion ZOLL.EXPORT