Ausgabe Juni 2017
AUSZUG AUS DEM INHALT:
TITELTHEMA
Der UZK ein Jahr nach seiner Einführung – Herausforderung oder Chance?
Der neue Unionszollkodex ist am 01.05.2016 in Kraft getreten. Er hat den bis dahin geltenden Zollkodex abgelöst. Die frühere Durchführungsverordnung (ZKDVO) ist durch zwei neue Durchführungsvorschriften, den Delegierten Rechtsakt und den Durchführungsrechtsakt, ersetzt worden. Die schrittweise geplante Umsetzung greift nach und nach, und so sollten auch die internen Prozesse auf den Prüfstand gestellt werden.
EXPORT- UND ZOLLPRAXIS KOMPAKT
Aufbau einer effizienten Exportkontrolle – Schritt für Schritt zum Erfolg
Jeder Exporteur muss eigenverantwortlich sicherstellen, dass er das Exportkontrollrecht und andere handelsrelevanten Gesetze und Vorschriften einhält. Digitalisierung und Prozessautomatisierung können die Handelsrisiken senken und die Kosteneffizienz steigern.
Rundum sorglos im Export – Sicherheit vom Erstgespräch bis zur Lieferung
Exportorientierte Unternehmen stehen immer wieder vor der gleichen Frage: Wie kann man die Risiken in den Projektphasen eines Exportgeschäfts von der Anbahnung bis zum erfolgreichen Abschluss optimal absichern? Dieser Artikel zeigt verschiedene Möglichkeiten und Herangehensweisen in den üblichen Phasen auf und kann für Entscheidungsträger ein Leitfaden zur Risikominimierung sein.
Tarifierung in der Praxis – Praktische Einreihung von Maschinen und Teilen
Die Ermittlung und Konkretisierung der richtigen Tarifposition stellt immer noch viele Unternehmen vor große Probleme. Ob die Einreihung ein Mysterium oder eine machbare Aufgabe ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Zum einen von der Fachkenntnis über die einzureihenden Waren, zum anderen vom Wissen über die Einreihungsregeln und nicht zuletzt davon, ob die systematischen Allgemeinen Vorschriften stets beachtet werden. Die Schritte der Eintarifierung folgen demnach nicht immer der menschlichen Logik.
Medizintechnische Registrierung in Russland – Tipps zur Registrierung und zum Umgang mit der Bürokratie
Mit seinen 145 Mio. Einwohnern stellt Russland einen höchst lukrativen Markt für Medizinprodukte dar und ist einer der wichtigsten Absatzmärkte deutscher Medizintechnikhersteller. Das Wachstumspotenzial ist enorm, allein zwischen 2011 und 2012 stieg die Nachfrage nach deutschen Medizinprodukten in Russland um 44 %. Diejenigen aber, die ihre Produkte in Russland vertreiben wollen, sollten einen echt langen Atem haben, um alle bürokratischen Hürden zu überspringen.
Risk Management im Zoll- und Exportrecht – Haftungsrisiken ermitteln und rechtzeitig vermeiden
Das Ergreifen von Maßnahmen zur Haftungsvermeidung in der Zoll- und Exportabwicklung einerseits sowie eine effektive Verteidigung des Unternehmens im Fall von Sanktionen andererseits sind das A & O, um empfindliche Strafen zu vermeiden.
ARBEITSHILFEN
Checkliste zum aktuellen Umsetzungsstand des UZK (12.05.2017)
Checkliste zur effizienten Exportkontrolle
Checkliste zu Absicherungsmöglichkeiten beim Export
Checkliste zur Tarifierung in der Praxis
Checkliste zur medizintechnischen Registrierung in Russland
Checkliste zum Rechtsschutz im Zollrecht
LÄNDERHINWEISE
Norwegen
ENGLISH FOR BUSINESS
The AEO in the Customs Code – AEO simplifications and benefits in EU customs legislation
NACHGEFRAGT
Neubewertung von Bestandsbewilligungen – Wichtige Hinweise zur Selbstbewertung
Die meisten werden ihn schon bekommen haben. Den Brief des zuständigen Zollamts, der dazu auffordert, bis zu einer bestimmten Frist einen oder mehrere der aufgeführten Fragenkataloge ausgefüllt zurückzuschicken. Doch aufgrund des neuen UZK gibt es einige Angaben, die den Unternehmen zu schaffen machen.
Der UZK ist ein Jahr alt geworden
– ein Grund zum Feiern?
Im Mai ist der Unionszollkodex (UZK) nun ein Jahr alt geworden. Einem Geburtstagskind würde man nun ein Ständchen singen und ganz herzlich gratulieren. Doch wie geht es Ihnen mit der Umsetzung der neuen Vorgaben seit letztem Jahr? Denken Sie, es gibt einen Grund zum Feiern?
In manchen Bereichen waren die neuen Vorgaben aus dem UZK bisher noch nicht spürbar, vieles wurde auch größtenteils aus dem Zollkodex (ZK) übernommen, eben weil es sich in der Praxis bewährt hatte.
Bei den Bestandsbewilligungen, u. a. des AEO, ist nun ein weiterer Schritt in Richtung konkrete Umsetzung des UZK erfolgt. Unternehmen werden derzeit von den Hauptzollämtern in einem Schreiben aufgefordert, sog. Selbstbewertungsbögen auszufüllen.
Eine Neuerung in diesen Fragen ist z. B. die Angabe einer Steuer-ID für Personen, die im Unternehmen mit zollrelevanten Prozessen betraut sind. Begründung: Die steuerliche Zuverlässigkeit soll anhand dieser Nummern bei den Finanzämtern abgefragt werden – eine unmittelbare Auswirkung des UZK.
Hier den Grund zum Feiern zu finden, fällt wahrscheinlich vielen Unternehmen schwer. Denn der Aufwand, alle relevanten Informationen zusammenzutragen und dazu noch von allen Betroffenen die Steuer-ID abzufragen, ist hoch.
Wenn man sich allerdings das langfristige Ziel sowie möglicherweise den zweiten oder dritten Geburtstag des UZK vor Augen hält, steigt die Feierlaune. Denn die Zollabwicklung wird dann endlich komplett papierlos, schnell und reibungslos ablaufen und die Unternehmen können eigenverantwortlich Aufgaben übernehmen, bei denen sie bisher auf den Zoll angewiesen waren.
Im Titelthema „Der Unionszollkodex – ein Jahr nach seiner Einführung“ zieht unsere Autorin ein erstes Zwischenfazit zum Umsetzungsstand des UZK. Im Interview haben wir außerdem direkt beim Zoll zum Brennpunkt „Neubewertung von Bewilligungen“ nachgehakt.
Das Redaktionsteam der ZOLL.EXPORT wünscht Ihnen viel Freude beim Lesen der Juni-Ausgabe 2017.
Gabriele Götz
Chefredaktion ZOLL.EXPORT