Ausgabe Dezember 2015
AUSZUG AUS DEM INHALT:
TITELTHEMA
Warenursprung kennen und regeln – Wie Sie Präferenzen optimal nutzen
Es tut sich was im Zollrecht: Bereits seit mehr als zehn Jahren arbeitet Brüssel an einer Neufassung, jetzt wird sie Realität. Nachdem die EU den Unionszollkodex 2013 veröffentlicht hatte, erschienen am 29.12.2015 nun auch die dazugehörigen Durchführungsvorschriften im Amtsblatt. Doch welche Änderungen bringt der UZK für Unternehmen mit sich und wie können sie sich darauf vorbereiten?
EXPORT- UND ZOLLPRAXIS KOMPAKT
Die sichere Lieferkette – Gibt es sie wirklich?
Ab dem 01.05.2016 wird der Zollkodex der Europäischen Union (EU), mit den dazugehörigen Durchführungsvorschriften und Übergangsregeln den derzeit gültigen Zollkodex ersetzen. Neu für den deutschen Rechtskreis ist das Konzept der Eigenkontrolle und Selbstveranlagung. Welche Vor- und Nachteile bringt diese Entwicklung des Zollrechts der Wirtschaft?
Verfahren 42 – Voraussetzungen und Hinweise zur Nutzung
Globale Wertschöpfungsketten sind heute nichts Ungewöhnliches, sie bilden für die Unternehmen oftmals die Voraussetzungen für kosteneffiziente Produktions- und Montageprozesse. Die Motive für die Verlagerung von Fertigungsvorgängen liegen im Wesentlichen an den geringeren Personalkosten im Ausland bzw. den kostengünstigen Standorten oder schlichtweg am fehlenden internen Know-how.
Zollnachzahlung – Was tun, wenn der Zoll nachträglich Geld fordert?
Die Nutzung digitaler Dienstleistungen im Außenhandelsgeschäft wird in der Zukunft eine immer wichtigere Rolle einnehmen. Es wird nur noch eine Frage der Zeit sein, bis die Bank Payment Obligation – kurz „BPO“ – als weiteres Zahlungssicherungsinstrument neben das Dokumentenakkreditiv tritt.
Vertragsmanagement Osteuropa – Länderspezifika und Gestaltungsmöglichkeiten
Was nützen perfektes Marketing und ein hervorragendes Produkt, wenn aufgrund mangelhafter Ladungssicherung das bestellte Produkt beschädigt beim Kunden ankommt?
Alternative Schiene für Exporte – Heutige Möglichkeiten nach Osteuropa und China
Groß war das Medieninteresse, freudig die Bewertung von Politikern, als am 16.01.2016 verkündet wurde, der Iran habe nach Mitteilung der Internationalen Atomenergiebehörde seine Pflichten im Zusammenhang mit dem Joint Comprehensive Plan of Action und der Vereinbarungen von Wien erfüllt.
ARBEITSHILFEN
Checkliste zu Warenursprung kennen und regeln
Checkliste zum Zollverfahren 42
Checkliste zum Vertragsmanagement Osteuropa (Teil 1)
Checkliste zu Zollnachzahlungen
Checkliste zur Alternative Schiene für Exporte
LÄNDERHINWEISE
Rumänien
ENGLISH FOR BUSINESS
Single authorisations – One authorisation for all European customs transactions
NACHGEFRAGT
Zukunftsmarkt Iran? – Deutsche Firmen stehen schon in den Startlöchern
Mangelnde Ressourcen beim Vertrieb oder stärkere Orientierung auf regionale Absatzmärkte – Laut einer neuen Studie, die FedEx Express in Auftrag gegeben hat, nutzen erstaunlich wenige kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland die Chance, international aktiv zu werden. Demnach exportieren lediglich ein Drittel der deutschen KMU.
Ho Ho Ho
Kleine Geschenke vom Zoll-Weihnachtsmann
Bald ist es wieder soweit, Weihnachten und die lang ersehnten Feiertage stehen kurz bevor. Das Fest im Kreise der Familie und natürlich – ob Sie sich dagegen sträuben oder nicht – die Geschenke. Machen Sie sich und Ihrem Chef dabei doch in Ihrem Außenwirtschaftsgeschäft auch noch eine kleine Freude, mit einem Geschenk vom Zoll.
Wie, denken Sie jetzt, was will denn gerade der Zoll einem schenken? Vielleicht die lustige Zollmütze, die Zollkelle oder den Einsatzwagen aus der Bastelecke? (Falls Sie sich den Spaß im vorweihnachtlichen Stress gönnen wollen: unter www.zoll.de -> Publikationen -> Bastelecke gibt es tatsächlich die besagten Motive zum Ausschneiden.)
Doch Spaß beiseite: Überprüfen Sie doch einfach, ob Sie nicht bei Ihren Import- und Exportvorgängen noch das Beste bei den Zöllen rausholen können. Denn bestehen Präferenzabkommen mit dem jeweiligen Partnerland, kann ein erheblicher Betrag an Zöllen gespart werden. Um die Höhe der Zollabgaben auf ein „angenehmes Maß“ zu senken, sollte der Präferenzursprung der Waren jedoch auch eingehalten und nachgewiesen werden können. Diese Nachweise müssen natürlich vollständig vorliegen. Das macht dann zwar weniger Spaß, weil aufwendig, aber es kann sich durchaus finanziell lohnen – das Geschenk vom Zoll.
In dieser Ausgabe erfahren Sie im Detail,
- welche formell-rechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden müssen, um die Vorteile von Präferenzabkommen nutzen zu können,
- was es mit der Präferenzklausel auf sich hat und
- ob auch Abkommen genutzt werden können, die nicht von der EU vereinbart wurden.
Viel Freude beim Lesen der Dezember-Ausgabe. Das Team Zoll.Export wünscht Ihnen schöne Weihnachten und einen guten Rutsch ins Jahr 2016!
Gabriele Götz
Chefredaktion ZOLL.EXPORT