Handel ist ein globales Konstrukt, das sich über die Jahre etabliert hat. Dies führt unweigerlich auch dazu, dass nahezu alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit Zollthemen in Berührung kommen.
Eine effiziente und möglichst reibungslose Abfertigung internationaler Warenströme durch die Zollverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten ist für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Unternehmen von entscheidender Bedeutung.
Die Corona-Pandemie und auch andere Entwicklungen auf politischer und rechtlicher Ebene haben die Speditions- und Transportbranche in den letzten Monaten stark verändert.
Ob Sie es glauben wollen oder nicht: Das Lieferkettengesetz wird sich zwangsläufig auch auf Sie und damit auf die Zollabteilung in Ihrem Unternehmen auswirken.
Im Jahr 2050 wird die Weltbevölkerung voraussichtlich 9 Mrd. Menschen umfassen. Aufgrund der limitierten Ressourcenverfügbarkeit werden die Versorgung und das Einkommen aller ohne einen nachhaltigen Außenhandel nicht möglich sein.
Die Incoterms® (International Commercial Terms) sind fester Bestandteil von gut 90 Prozent aller in-ternationalen B2B-Kaufverträge. Doch die Erfahrung zeigt, dass Unternehmen die Auswahl der richtigen Incoterms®-Klausel oftmals nicht leicht fällt.
Pünktlich zum 01.01.2021 ist das neue Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und dem Vereinigten Königreich in Kraft getreten.
Mit der zunehmenden Globalisierung steigt auch die Bedeutung der Exportkontrolle. Jedoch stellt ausgerechnet diese viele Unternehmen vor eine große Herausforderung.
Die Incoterms® 2020 sind von allen Seiten mit großer Spannung erwartet worden. Bereits im Vorfeld gab es viele Spekulationen und vermeintliche „Insides aus dem Gremium“.
Mit Einführung der sog. „Quick Fixes“ zum 01.01.2020 in deutsches Recht gelten neue Regeln für bestimmte innergemeinschaftliche Lieferungen zwischen Unternehmern.
Wird eine Ware in ein Drittland exportiert, muss sie beim zuständigen Zollamt über das Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) zur Ausfuhr vom Ausführer/Anmelder angemeldet werden.
Im Dezember wurden die sog. „Quick-Fixes“ im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese führen zu wesentlichen Neuerungen in der umsatzsteuerlichen Behandlung insbesondere des grenzüberschreitenden Warengeschäfts.
Das Audit wurde in einwandfreier Haltung absolviert, die Bewilligung hängt gerahmt an der Wand, der Chef strahlt zufrieden, und nun können wir uns wieder vermeintlich wichtigeren Aufgaben zuwenden.
Stellen Sie rechtzeitig die Weichen, um einer Zollprüfung gelassen entgegen zusehen, und sorgen Sie mit einem laufenden Monitoring der Zollprozesse für mehr Sicherheit.
Exportorientierte Unternehmen stehen immer wieder vor der gleichen Frage: Wie kann man die Risiken in den Projektphasen eines Exportgeschäfts von der Anbahnung bis zum erfolgreichen Abschluss optimal absichern?